Mit Erhalt des Facharbeiterbriefes nach drei Jahren weisen unsere Schüler eine abgeschlossene fachlich-praktische Ausbildung auf. Das ermöglicht:
Durch interne Leistungsdifferenzierung in grundlegende und vertiefende Allgemeinbildung in den Gegenständen
ermöglichen wir unseren Schülern eine optimale Vorbereitung für den Umstieg in maturaführende Schulen.
Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen Fachschule, Beruf und höheren Schulen.
Grundstufe | ||
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1. Jahr | 10 Monate Fachschule von September bis Juli | Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht |
2. Jahr | 10 Monate Fachschule von September bis Juli | Erfüllung der landwirtschaftlichen Berufsschulpflicht |
Betriebsleiterstufe (= Pflichtpraxis und Betriebsleiterlehrgang) | ||
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3. Jahr | 3 Monate Pflichtpraxis | ab November Betriebsleiterlehrgang in der Schule |
Facharbeiterbrief |
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Der Schulabschluss und die Absolvierung einer Praxis in der Betriebsleiterstufe ersetzt die Facharbeiterprüfung. Nach weiteren 3 Jahren Tätigkeit als Facharbeiter, Berechtigung zur Ablegung der Meisterprüfung.
Anstatt der Praxis in einem geeigneten Betrieb (Landwirtschaft, Pferdewirtschaft, gewerbliche Betriebe) kann auch mit der Lehre in einem gewerblichen Beruf begonnen werden. Individuelle Anrechnung der Fachschulzeit als Lehrzeit derzeit bei Tischler, Schlosser, Schmied, Tierpfleger und Bürokaufmann möglich.
Fortsetzung der Ausbildung an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Güssing bzw. einer Land- und Forstwirtschaftlichen Höheren Bundeslehranstalt.