Im praktischen Unterricht ist das theoretisch erworbene Wissen in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form anzuwenden.
Handwerkliche Fertigkeiten sowie Arbeitstechniken und Arbeitsvorteile sind zu vermitteln und zu üben. Die Schülerin und der Schüler sind bei der Durchführung der Arbeiten zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuhalten.
Der Versuchstätigkeit ist durch die Anlage von Versuchen, der ständigen Beobachtung und Auswertung, eine besondere Bedeutung beizumessen.